Allgemeine Geschäfts-bedingungen
(AGB)

1) Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienobjekten und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter (Gast), dem Eigentümer (Vermieter) und dem Unternehmen „Vermietungsagentur TOHUUS“, Inhaberin Johanna Nast (Vermittlerin), Gartenviertel 4, 27607 Geestland und werden von Dir bei einer verbindlichen Buchung anerkannt. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer. Das Unternehmen „Vermietungsagentur TOHUUS“ ist nur als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Eigentümers. Der Vermittler ist vom Vermieter berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.

2) Vertragsabschluss und Buchungen
(1) Der Mietvertrag kommt rechtskräftig zustande – verbindliche Buchung – wenn das von Dir angefragte Ferienobjekt vom Vermittler zugesagt wird und die Anzahlung eingegangen ist (siehe 3 Zahlungsbedingungen). Die Zusage erfolgt durch eine schriftliche Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält. In Einzelfällen insbesondere bei sehr kurzfristigen Anfragen kann die Zusage fernmündlich erfolgen.

3) Zahlungsbedingungen
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Objekt und die eventuell gebuchten Zusatzleistungen, den vereinbarten Buchungspreis an das Unternehmen „Vermietungsagentur TOHUUS“ zu zahlen.
(2) Mit Abschluss der Buchung wird eine einmalige Buchungs- und Bearbeitungsgebühr von 15,00 € fällig.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(5) Die Buchungsbestätigung ist gleichzeitig die Rechnung.
(6) Bei Erhalt der Buchungsbestätigung werden 20% des Gesamtmietpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen.
(7) Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei Buchungen innerhalb von 44 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtmietpreis fällig.
(8)Nach Zahlungseingang gilt die Buchung als verbindlich.
(9) Im Falle des Zahlungsverzuges um mehr als 14 Tage kann der Vermittler ohne weitere Gründe fristlos vom Vertrag zurücktreten und das Ferienobjekt neu vermieten.

4) Stornierung/ Rücktritt
(1) Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder will dieser Terminänderungen vornehmen, verlangen der Vermittler, entsprechend der Aufstellung, eine angemessene Entschädigung:
– bis 30 Tage vor Anreise – kostenfreie Stornierung möglich. Die Buchungs- und Bearbeitungsgebühr von 15,00 € wird einbehalten.
– weniger als 30 Tage vor Anreise – 100% des Gesamtmietpreises
(2) Stornierungen/Rücktritte sind der Vermietungsagentur schriftlich mitzuteilen. Bei einer Nichtanreise wird der Gesamtpreis der Buchung berechnet.
(3) Bei einer Umbuchung / Terminänderung fällt eine einmalige Gebühr von 29,00 € an.
(4) Bitte beachte die bei Buchung ggf. abweichenden Stornierungsbedingen der jeweiligen Vertriebspartner.

5) Allgemeine Verpflichtungen
(1) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Objekt.
(2) Alle Ferienobjekte sind vollständig möbliert und ausgestattet.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, werden Bettwäsche und Handtücher nicht gestellt. Eine Bereitstellung ist gegen ein zusätzliches Entgelt möglich. Kinderbetten & Hochstühle sind kostenfrei.
(4) Die in der Buchungsbestätigung angegebene Mietzeit ist bindend. Eine verspätete oder verfrühte Abreise wird nicht erstattet.
(5) Die Ferienimmobilie wird nur für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen zur Verfügung gestellt. Insbesondere für die Übernachtung weiterer Personen bedarf es der schriftlichen Erlaubnis. Das Mietobjekt darf nicht durch den Mieter an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Zuwiderhandlungen berechtigen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses; ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Mietpreises besteht nicht.
(6) Das Ferienobjekt dient ausschließlich dem vereinbarten Zweck der Beherbergung. Partys, Veranstaltungen oder Versammlungen jeglicher Art sind in dem Ferienobjekt nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen der Vermietungsagentur zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Mietpreises besteht nicht.
(7) Die Nutzung des Ferienobjektes für gewerbliche Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Foto- oder Filmaufnahmen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermittlers strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermittler das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.
(8) Der Mieter und seine Begleitpersonen verpflichten sich, die Ferienimmobilie und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Möbeln, ist untersagt.
(9) Alles Inventar, z.B. beschädigtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar, das während des Aufenthaltes beschädigt wird oder abhandenkommt, muss vom Mieter ersetzt werden; gleiches gilt für alle anderen Sachbeschädigungen im Mietobjekt und auch die Kosten für verlorene Schlüssel und damit verbundene Aufwände durch den Vermittler oder beauftragten Dienstleistern wie Schlüsseldiensten. Eingetretene Schäden sind unverzüglich dem Vermittler zu melden. Sollte dem Mieter vor oder zu Beginn des Aufenthalts Mängel auffallen, so ist dieser dazu verpflichtet, den Vermittler unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
(10) Der Mieter ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen oder Nachbesserungen im Schadensfall vorzunehmen. Sofern eine Haftpflichtversicherung des Mieters oder einer Begleitperson nicht eintritt, ist der entstanden Schaden in Geld auf Basis Neuwert/Wiederbeschaffungswert zu leisten.
(11) Der Diebstahl oder die Entsorgung jeglicher Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände werden konsequent zur Anzeige gebracht. Davon ausgenommen sind Einmal- und Verbrauchsartikel.
(12) Die im Mietobjekt ausgestellten Hausregeln sind zu beachten. Alle Gäste sind angehalten, sich nach den geltenden Hausregeln zu richten. Das Übertreten der Hausregeln kann einen Verweis nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.
(13) Das Laden der Batterie von Elektrofahrzeugen ist generell verboten.

6) Reklamationen
(1) Reklamationen müssen unverzüglich an die Vermietungsagentur TOHUUS weitergeleitet werden. Für Lärmbelästigung jeder Art, die nicht durch die Vermietungsagentur TOHUUS verursacht sind und auf die wir keinen Einfluss haben, übernehmen wir keine Haftung und erfüllen keine Regressforderungen.

7) Anreise, Abreise, Schlüssel, Schlüsseltresor
(1) Am Anreisetag steht dem Mieter das Ferienobjekt ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
(2) Die vollständige Bezahlung ist die Voraussetzung für den Bezug des Ferienobjektes.
(3) Die Informationen zur Schlüsselübergabe erhält der Mieter vor der Anreise per E-Mail. Der Mieter hat selbständig sicherzustellen, dass dieser während der Anreise Zugriff auf diese Informationen hat.
(4) Es ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermittlers strengstens untersagt, das Ferienobjekt vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu betreten. Ein früher verfügbarer Schlüssel oder Zugangscode berechtigt nicht zum früheren Zutritt der Wohnung.
(5) Sollte es zu Verzögerungen seitens des Vermittlers kommen, wird der Mieter umgehend informiert. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienobjekt ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
(6) Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter oder die verantwortliche Begleitperson im vollen Umfang.
Bei Verlust eines Schlüssels der zu einem Schließsystem einer Ferienimmobilie bzw. zu einer Ferienanlage gehört, geht der Austausch des Schließsystems, zu Lasten des Mieters oder der verantwortlichen Begleitperson. Geht ein Schlüssel verloren, oder wird gestohlen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Einbrecher, Diebe) besteht. Der Mieter ist nicht berechtigt selbständig Schlüssel nachfertigen zu lassen.
(7) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und die Schlüssel im Mietobjekt vollständig zu hinterlegen.
(8) Eine (anteilige) Rückzahlung der Gäste für verfrühte oder verspätete Ab- und Anreisen erfolgt grundsätzlich nicht.
(9) Das Mietobjekt ist vom Mieter und seinen Begleitpersonen in folgendem Zustand zu hinterlassen:
– Schäden werden gemeldet
– sämtliche Müllbehälter werden entleert
– das Leergut und das Altpapier werden entsorgt
– das Geschirr wird ordentlich gereinigt und an seinen Platz verräumt. Ggf. vorhandene Geschirrspülmaschine ist ausgeräumt.
– die Fenster und Türen werden geschlossen
(10) Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich das Unternehmen „Vermietungsagentur TOHUUS“ die Geltendmachung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten vor.

8) Gästekarten
(1) Sofern ein Mietvertrag geschlossen wird, sind Vermieter und Vermittler in bestimmten Gemeinden verpflichtet Ihre Adressdaten, Namen und Alter der Mitreisenden sowie die Emailadresse, an die betroffene Gemeinde zu übermitteln. Die Gemeinde erhebt die Daten zur Berechnung der Kurabgabe (Gästekarten) laut Kommunalabgabengesetz.
(2) Dies ist ebenfalls eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
(3) Die Gästekarten (nach den Hebesätzen der Gemeinde Wurster Nordseeküste) sind in der Buchungsbestätigung inkludiert

9) Datenverarbeitungshinweis nach Art.13DSGVO
(1) Es gilt die Datenschutzerklärung, die Sie auf der Internetseite www.tohuus-fewo.de finden. Deine Daten werden ausschließlich für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert. Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Löschung seiner Daten, sofern dies nicht gegen gesetzliche Fristen verstößt. Die Informationen über die Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 EU-DSGVO im Rahmen der Gästekarten sind unter www.wursternordseekueste.de einzusehen. Eine erweiterte Nutzung der Daten z.B. der Versand per Post, E-Mail, Rundschreiben oder Weihnachtspost bedarf einer gesonderten Zustimmung.

10) Haustiere
(1) Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermittler zulässig und muss vom Vermittler schriftlich bestätigt werden.

11) Ausfall von Freizeitanlagen
(1) Der Ausfall von einzelnen Freizeitanlagen aus unvorhersehbaren Gründen berechtigt nicht zur Rückzahlung, Teilrückzahlung oder Reduzierung der Mietsumme.

12) Haftung / Beschränkung
(1) Der Vermittler oder der Vermieter übernehmen keine Haftung für Verlust und Diebstahl von Gegenständen sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen, die der Mieter eingebracht hat. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder, Kinderwagen i.a. des Mieters und seiner Begleitpersonen, auch wenn sie ordnungsgemäß auf dem zugeordneten Parkplatz, Fahrradraum etc. abgestellt sind.
(2) Die Haftung des Vermittlers und des Eigentümers der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.
(3) Die Nutzung von bereitgestellten Fahrräder oder Spielgeräte geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
(4) Für die Dauer des Aufenthaltes in dem Ferienobjekt gestattet der Vermittler Dir die Nutzung des DSL-Internetzuganges über WLAN. Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) sind im Ferienobjekt ausgestellt und in der Gäste-App zu finden. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermittler hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die einwandfreie Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges. Schadensersatzansprüche wegen fehlender Leistung sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der Nutzungsdauer. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermittler weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Etwaige Aufrufe strafrechtlich relevanter Seiten sind im üblichen Umfang beim Provider gespeichert und entsprechend nachvollziehbar. Für etwaige, auf die WLAN-Nutzung zurückzuführende Schadensersatzansprüche Dritter, entstanden z.B. durch illegale Downloads oder Urheberrechtsverletzungen, die nachweisbar auf Ort, Datum und Uhrzeit des Aufenthaltes in dem Ferienobjekt zurückzuführen sind, haftet der Mieter vollumfänglich.
(5) Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermittlers und des Vermieters bzw. durch von diesen nicht zu vertretenden Umständen (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung/ das Ferienhaus nicht wie vertraglich vereinbart zur Verfügung stehen, dann ist deren Haftung auf die Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises beschränkt.

13) Gerichtsstand
(1) Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Geestland, Langen zuständig. Alle hier aufgeführten Bedingungen sind nach deutschem Recht gültig.

Stand: 01.08.2024

Nach oben scrollen